Konzept zum Distanzlernen
Das Konzept orientiert sich an den Inhaltspunkten der „Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht“ und wurde an die Situation der Tremoniaschule angepasst.
1. Ausgangslage der Schule
1.1 Personal
In der Primarstufe unterrichten derzeit 14 Lehrer*innen, von denen 2 als Administratoren für das schulische Netzwerk fortgebildet wurden. Der Kenntnisstand des Kollegiums der Primarstufe hinsichtlich der Nutzung digitaler Endgeräte und der Planung und Durchführung eines digital ausgestalteten Unterrichts sowie der Nutzung von Lernplattformen ist unterschiedlich. Eine schulinterne Einführung in das Arbeiten mit LOGINEO NRW LMS ist von allen Lehrer*innen genutzt worden. Die über die Lehrerfortbildung ausgeschriebenen Kurse konnten nur in wenigen Fällen genutzt werden, da viele Lehrer*innen bei der Vergabe der Zugänge nicht berücksichtigt wurden.
In der Sekundarstufe 1 unterrichten 17 Lehrer*innen, von denen eine Lehrkraft für die gesamte Administration zuständig ist. Auch hier gibt es unterschiedliche Fähigkeitsniveaus in der Nutzung digitaler Endgeräte, was die Planung und Durchführung von Unterricht in digitaler Form und die Nutzung von Lernplattformen angeht. Die schulinterne Fortbildung zur Einführung in die Arbeit mit LOGINEO NRW LMS wurde auch hier von allen Lehrer*innen besucht.
Beide Schulstandorte werden durch individuelle Angebote der Schulsozialarbeiter*innen unterstützt.
1.2 EDV-Ausstattung
In der Primarstufe gibt es 9 interaktive Whiteboards, 2 Laptops, einen PC-Raum mit 16 Desktop PCs sowie 20 weitere Desktop PCs, die auf 8 Klassen- und Differenzierungsräume verteilt sind. Alle Geräte sind entweder über Lan oder W-Lan mit mäßiger Netzgeschwindigkeit für einen Einsatz im Internet nutzbar.
Die Sek. 1 ist mit 8 Desktop PCs, die in einem kleinen PC – Raum untergebracht sind, eher spartanisch ausgerüstet. Viele Lehrer*innen nutzen eigene Geräte, die sie von zu Hause mitgebracht haben, um den Mangel ein wenig auszugleichen und so die Möglichkeit zu haben, mittels eines Beamers zumindest Lehrfilme oder Übungen aus dem Netz vorzustellen.
1.3 Software und Lernplattformen
Auf allen Rechnern der Primarstufe und der Sek.1 ist die „Lernwerkstatt“ der Medienwerkstatt Mühlacker installiert, die auch in vielen anderen Schulen genutzt wird. Über das Internet können die Lernplattformen „Anton-App“, „Sofatutor“ und auch LOGINEO NRW LMS angesteuert werden.
2. Ausgangssituation der häuslichen Lernumgebung
In der Primarstufe haben die wenigsten Schüler*innen einen Zugriff auf eigene Endgeräte, viele nutzen die Smartphones ihrer Eltern.
Unterdurchschnittlich wenige Haushalte verfügen über Tablets, Laptops oder Desktop PCs, die dann von allen Familienmitgliedern genutzt werden. Etwa die Hälfte der Eltern hat einen Drucker und ist somit in der Lage, Arbeitsmaterial auszudrucken.
Nur anteilig haben die Schüler*innen einen Zugriff auf das Internet, was das Arbeiten mit der Anton-App, Sofatutor, LOGINEO und Co. erschwert. Auf diesen kleinen Kreis der Schüler*innen beschränkt sich die Kontaktaufnahme über diese Medien. Der Austausch per Mail mit den Eltern gestaltet sich eher schwierig.
Auch bei voller technischer Ausstattung der Elternhäuser ist ein digital gestalteter Distanzunterricht noch keine Option für unsere Schüler*innen, da sie im schulischen Rahmen nicht hinreichend darauf vorbereitet werden konnten. Aufgrund ihrer Unterstützungsbedarfe können sich viele Schüler*innen das System weder eigenständig erschließen noch aufgabengerecht damit arbeiten. Auch die Elternschaft weist eine große Unsicherheit im Umgang mit digitalen Lernmitteln auf. Es kann nicht von den Eltern erwartet werden, sich eigenständig in die Thematik einzuarbeiten, um ihre Kinder beim digitalen Lernen im Distanzunterricht täglich zu unterstützen.
Bei den Schüler*innen der Sek. 1 ist die technische Ausstattung wesentlich besser. Hier verfügen zumindest große Teile der Schüler*innen über eigene Smartphones, auch Tablets, Notebooks und PCs sind anteilig vorhanden und können eigenständig von den Schüler*innen genutzt werden. Aktuell sind es etwa 70 % der Schüler*innen der Sek.1, die ein digitales Angebot nutzen können.
3. Organisatorische Gestaltung des Distanzunterrichts
Wie das Ministerium für Bildung des Landes NRW es vorsieht, widmet sich die Tremoniaschule der sogenannten Aufgabenkultur. Es muss darauf geachtet werden, dass die Aufgaben abwechslungsreich gestaltet sind und vielfältige Tätigkeiten umfassen. Neben Angeboten aus den Bereichen Mathematik, Deutsch, Englisch und den Sachfächern muss im Hinblick auf unsere Schülerschaft mit unterschiedlichen Entwicklungsbedarfen und kognitiven Kompetenzen eine solche Aufzählung ergänzt werden durch Aufgaben, die methodische, personale und soziale Kompetenzen fördern. Nicht nur im Hinblick auf die Rückkehr in den Präsenzunterricht nach einem (Teil-)Lockdown oder einer Quarantänephase kann es sinnvoll sein, dass die Schüler*innen einer Klasse Angebote bekommen, die sich auf ein gemeinsames Thema beziehen. Auf diesem Weg kann auch unterrichtlich die Beziehung der Schüler*innen untereinander gestützt und gefördert werden. Für leistungsstärkere Schüler*innen sind kollaborative Aufgabenformate denkbar.
Es zeigte sich schon im Rahmen des Homeschoolings im Frühjahr 2020, dass die Tremoniaschule einem variablen Konzept zur Ver- und Übermittlung von Lerninhalten und -materialien an die Schülerschaft gerecht werden muss. Viele Voraussetzungen für das Lernen im Distanzunterricht – wie personale, soziale und methodische Kompetenzen – sind bei den Schüler*innen nur unzureichend entwickelt. Da die Möglichkeiten zur Nutzung digitaler Endgeräte und des Internets, zum Abrufen von E-Mails und zum Ausdrucken von Materialien im häuslichen Umfeld variieren, gleichzeitig aber auch nicht alle Eltern in der Lage sind, wöchentlich Materialien von der Schule abzuholen, werden unterschiedliche Wege zur Übermittlung des Unterrichtsmaterials genutzt, um für alle Schüler*innen Chancengleichheit zu gewährleisten.
Obwohl das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner „Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht“ darauf hinweist, dass die „…Schülerinnen und Schüler […] zur Teilnahme am Distanzunterricht im gleichen Maße wie beim Präsenzunterricht verpflichtet [sind].“ (S.5), sollte an unserer Schule bei der Gestaltung der Förder- und Lernangebote im Hinblick auf Art, Umfang und Pflichtcharakter immer die individuelle Situation der Schüler* innen und ihrer Eltern entscheidungsleitend sein.
3.1 Sicherheit und Transparenz
Im Zusammenhang mit dem Lernen in Lockdown- oder Quarantänesituationen benötigen unsere Schüler*innen ein erhöhtes Maß an Sicherheit, da die sonst vertrauten räumlich-zeitlichen Rahmenbedingungen entfallen. Dies kann durch hohe Transparenz und Klarheit sichergestellt werden:
- Jede Aufgabenstellung beinhaltet klare Angaben zu Zielen / Erwartungen hinsichtlich der jeweiligen Klassenstufe und des Unterstützungsbedarfs.
- Es gibt bekannte Regeln / Absprachen, wann Aufgaben vom Klassenteam einer Klasse „veröffentlicht“ bzw. zur Verfügung gestellt werden und, wann sie erledigt, abgegeben bzw. hochgeladen werden müssen.
- Günstig ist die Organisation der Aufgaben im Rahmen eines Wochenplanes, so dass sich Eltern / Erzieher*innen und Schüler*innen schnell einen Überblick über das Aufgabenpensum verschaffen und das Lernen in den familiären Wochenablauf integrieren können.
3.2 Aufgabenumfang
Die Anpassung des Aufgabenumfangs an die individuellen Voraussetzungen der Schüler*innen ist notwendig, um Motivation und Arbeitsbereitschaft zu fördern bzw. aufrecht zu erhalten. Die geplante Arbeitszeit kann keinesfalls dem Umfang der Unterrichtsstunden im Präsenzunterricht entsprechen, da Zeiten für Organisation und Erläuterungen sowie für das soziale Miteinander entfallen. Um die Schüler*innen nicht zu überfordern, sollen Bearbeitungszeiten bzw. Materialmengen entsprechend der jeweiligen Lernausgangslage geplant werden. Dies gilt insbesondere für Schüler*innen, die noch in einem hohen Maße von individueller Unterstützung beim Lernen abhängig sind. Hier empfiehlt sich eine individuelle Anpassung des Aufgabenumfangs. Sinnvoll ist die Kombination von verpflichtenden und freiwilligen Aufgaben, die als solche deutlich gekennzeichnet werden. Bei aller Offenheit und Flexibilisierung muss eine Verbindlichkeit über Fixpunkte im Lernprozess geschaffen werden.
Die Auseinandersetzung mit zweidimensionalen Medien (wie Texte, Bilder, Filme) setzt ausreichende Erfahrungen auf der konkreten Ebene voraus. Diese können bei unserer Schülerschaft nicht generell vorausgesetzt werden. Differenziert werden für Schüler*innen analoge und / oder digitale zweidimensionale Lernmaterialien ergänzend oder im Sinne der Kompetenzerweiterung bzw.
-festigung angeboten. In Phasen des Distanzlernens sollte auch aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit auf einfache technische Lösungen hingearbeitet werden, damit der Lernerfolg nicht einseitig an die Verfügbarkeit digitaler Technik geknüpft ist.
Die Tremoniaschule hat für das Lernen auf Distanz den Zugang für das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS beantragt, die als grundlegende Plattform des Distanzlernens seit November 2020 probeweise in der Sekundarstufe I ab Klasse 5 genutzt wird. Das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS gewährleistet nicht nur eine Versorgung mit Unterrichtsmaterial, sondern bietet auch die Bereitstellung von Arbeitsaufträgen, Arbeitsblättern, interaktiven Materialien, Erklärvideos und eine Mitteilungsfunktion an, über welche die Lehrkräfte den Kontakt zu den Schüle*innen herstellen können. Somit bildet die Arbeit und Verwendung der Lernplattform perspektivisch die Grundlage für die Gleichsetzung vom Lernen im Präsenz- und dem Lernen im Distanzunterricht.
3.3 Analoge Lernangebote
- Lernaufgaben (Arbeitsaufträge, Aufgabenstellungen, bereitgestelltes Material) werden täglich in die Notbetreuung gegeben.
- Lernaufgaben (Arbeitsaufträge, Aufgabenstellungen, bereitgestelltes Material) werden einmal wöchentlich an einem festgelegten Tag (vorzugsweise Montag) in die Notbetreuung gegeben, verbindlich per Post verschickt oder als Paket zur Abholung (kontaktlos) bereitgestellt, je nach häuslichen Bedingungen – im Ausnahmefall auch persönlich – zu den Schüler*innen nach Hause gebracht.
- Sinnvoll ist Nutzung einer Wochenplanstruktur mit / ohne Zuordnung zu bestimmten Wochentagen in Abhängigkeit der individuellen Lernentwicklung; die mehrfache Differenzierung orientiert an den unterschiedlichen Lern- und Entwicklungsständen der Schüler*innen.
3.4 Digitale Lernangebote
- Es geht nicht darum, einen 45 – Minuten – Rhythmus abzubilden.
- Lernaufgaben / Förderangebote / interaktive Medien werden in einem festen Rhythmus (zumeist täglich) mit einem Messenger übermittelt.
- Klassenstufenbezogene Aufgaben werden in einer lernfördernden App markiert, Schüler erhalten klassenweise einen freien Zugang zu dieser App.
- Digitale Angebote werden in den Wochenplänen durch Links zu Sofatutor-Videos, Hinweise zu Aufgaben in der Anton-App, Hinweise zu Aufgaben auf Logineo, Links zu Lernvideos auf YouTube etc. verankert.
- Differenzierte Lernaufgaben / Förderangebote werden fachspezifisch einmal wöchentlich an einem festgelegten Tag (vorzugsweise Montag) auf der Plattform LOGINEO NRW LMS eingestellt.
- Online-Unterricht in Form von einmaligen bis hin zu täglichen Videokonferenzen (je nach Alter) innerhalb einer Klasse findet zurzeit nur in der Sekundarstufe I zuverlässig in den Klassenstufen statt. Hiermit kann zurzeit nur eine unterdurchschnittliche Zahl der Schüler*innen erreicht werden.
- Videokonferenzen finden statt zum „persönlichen“ Austausch, zur Unterstützung und zur Vermittlung von Lerninhalten.
- Die Schulsozialarbeit organisiert Videokonferenzen zur individuellen Lernförderung und Lernbegleitung.
4. Kommunikation
4.1 Kommunikationswege / Rahmenbedingungen
Wir orientieren uns unter den gegebenen Umständen daran, vorrangig asynchrone Kommunikation zu ermöglichen und synchrone Kommunikation dort einzusetzen, wo sie unabdingbar ist. Dabei ist uns sehr deutlich, dass für unsere Schülerschaft das Fehlen des „One to One Feedback“ schwierig ist. Wir versuchen kreativ individuelle Unterstützung auch in der Distanz für unsere Schüler*innen zu schaffen.
4.2 Kommunikation im Kollegium
Die Schulleitung informiert unverzüglich das Kollegium per E-Mail über aktuelle Benachrichtigungen des MSB, der Bezirksregierung und des Schulamtes bezüglich des Distanzlernens.
Die Schulsozialarbeit wird, bei für sie relevanten Themen, ebenfalls informiert.
Gegebenenfalls werden Kolleg*innen auch telefonisch von der Schulleitung kontaktiert.
4.3 Kommunikation in den Klassenteams
An beiden Standorten findet ein regelmäßiger Austausch der Teamkolleg*innen per Telefon, Messenger, Mail und teilweise vor Ort in den Schulstandorten statt. Dauer und Frequenz des Kommunikationsaustausches orientiert sich an den Erfordernissen unserer Schülerschaft.
4.4 Kommunikation mit den Schüler*innen
Unsere Schüler*innen sind bezüglich der Telekommunikation sehr unterschiedlich ausgestattet. Auch im Umgang mit den verschiedenen Kommunikationswegen zeigt unsere Schülerschaft eine große Heterogenität. Die Schüler*innen der Primarstufe sind nicht immer persönlich zu erreichen. Insbesondere in den untersten Klassenstufen ist dies teilweise schwierig. Eine enge Unterstützung und Beratung erfolgt entweder per Telefon, Messenger, Mail oder über die Mitteilungsfunktion der Lernplattform LOGINEO NRW LMS. In einzelnen Fällen werden die Schüler*innen in einem festgelegten Zeitfenster zur Aufgabenabholung und Abgabe der Lösungen zur Schule gebeten. Entsprechend ihres erhöhten Unterstützungsbedarfes werden einzelne Schüler*innen von Kolleg*innen kontaktlos zuhause mit Material versorgt. Dies geschieht vor allem, um einer kompletten Verweigerung entgegenzuwirken, Eltern und Erziehungsberechtigte zu unterstützen und eventuelle häusliche Spannungen wahrzunehmen zu können.
Der Austausch mit Schüler*innen findet – je nach Bedarf – zweimal wöchentlich bis täglich statt.
Die Schulsozialarbeit ist in die Kommunikation mit den Schüler*innen integriert. Sie bietet einen Videochat zur Lernförderung an und steht zu festen Sprechzeiten sowohl telefonisch als auch über Videogespräche zur Beratung zur Verfügung.
4.5 Kommunikation mit den Eltern und Erziehungsberechtigten
Informationen, die alle Eltern und Erziehungsberechtigte angehen, werden auf unserer Homepage veröffentlicht. Die persönliche Kommunikation mit den Eltern und Erziehungsberechtigten findet per Telefon, Messenger, Mail und in Einzelfällen – unter Einhaltung der Coronaschutzverordnung – vor Ort statt. Auch hier sind Frequenz und Dauer entsprechend der Heterogenität der Schüler*innen individuell sehr unterschiedlich. Inhaltlich werden die Lernergebnisse des Distanzunterrichtes mit den Eltern und Erziehungsberechtigten mindestens einmal wöchentlich besprochen. Es kommt aber auch im wieder vor, dass Kriseninterventionsgespräche nötigt sind und sich daraus ein häufigerer Kontakt ergibt. Soweit es von den Eltern und Erziehungsberechtigten gewünscht ist, wird die Schulsozialarbeit hinzugezogen.
5. Lernerfolgs- und Leistungsüberprüfung
Bei der Leistungsbewertung ist Transparenz durch eine klare Kommunikation erforderlich. Gleichzeitig dürfen Schüler*innen, die aufgrund gegebener Umstände Aufgaben nicht oder nicht so bearbeiten können, wie dies im Präsenzunterricht der Fall wäre, nicht benachteiligt werden. Sowohl Schüler*innen als auch ihre Eltern sind über die Grundsätze der Leistungs-bewertung informiert. Die gesetzlichen Vorgaben zur Leistungsüberprüfung, Leistungsbewertung und die in den Kernlehrplänen bzw. Lehrplänen verankerten Kompetenzerwartungen gelten auch für die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler*innen. Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich. Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden also in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen.
Zu den sonstigen Leistungen im Distanzunterricht zählen:
- mündliche Mitarbeit,
- Gespräche über den Lernweg,
- Abfrage per Telefon / Video – ggfs. Präsentationen in Videokonferenzen,
- Feedback von Schüler*innen und Lehrer*innen,
- Ergebnisse der Wochenplanarbeit (Achtung: Eigenständigkeit der Leistung ist nicht überprüfbar!),
- schriftliche Arbeitsergebnisse (z.B. Bearbeitung von Arbeitsblättern oder Aufgaben in Schulbüchern und Arbeitsheften),
- Aufgabentypen wie z.B. Präsentationen oder Referate.
Der Grundsatz der Chancengleichheit in Bezug auf die häusliche Ausstattung und Arbeitsbedingungen der Schüler*innen muss sichergestellt sein.
Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Auch Schüler*innen mit Corona-relevanten Vorerkrankungen sind verpflichtet, an den schriftlichen Leistungsüberprüfungen unter Wahrung der Hygienevorkehrungen teilzunehmen. Leistungsbewertungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ können auch auf Inhalten des Distanzunterrichts aufbauen. Die erforderlichen Leistungsnachweise sind in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt.
Erhalten von Arbeitsergebnissen und Feedback
Auch in diesem Bereich wird die Vielfalt unserer Gelingensbedingungen deutlich.
Die Eltern oder Schüler*innen geben die bearbeiteten Aufgaben ab, wenn sie die neuen Arbeitspakete abholen, oder sie übermitteln die Ergebnisse auf digitalem Weg per Foto / Scan über LOGINEO NRW Messenger bzw. als E-Mails-Anhang. Quiztools wie Kahoot oder Quizz (wenn LOGINEO NRW LMS nicht genutzt wird) kommen zum Einsatz. Die Schüler*innen werden über die Qualität ihrer Aufgaben per Reflexionsbogen informiert und erhalten Noten für ihre Teilleistungen. Darüber hinaus werden sie gezielt zur Verbesserung fehler- und lückenhafter Arbeiten aufgefordert.
6. Einbindung von Lehrenden und Lernenden mit individueller
Risikoeinschätzung
Lehrer*innen, die zur Risikogruppe gehören, unterstützen ihre Kolleg*innen durch die Übernahme der Zusammenstellung von Arbeits- und Unterrichtsmaterialien in der Präsenzphase, sowie durch eigenständige Ausarbeitung von digitalen Inhalten und die Onlinebetreuung von Schüler*innen im Distanzunterricht.
Schüler*innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden nach den oben beschriebenen Maßnahmen durchgängig im Distanzunterricht beschult.
7. Ausblick
Wenn die durch den Digitalpakt zugesicherte Ausstattung der Schulen, der Lehrkräfte sowie der Schüler*innen in unserer Schule erfolgt ist und das Kollegium an diversen Fortbildungen zum Einsatz der neu erworbenen digitalen Technik teilgenommen haben wird, werden sich auch an der Tremoniaschule strukturelle Änderungen in der Unterrichtsgestaltung ergeben. Im Hinblick auf die Nutzung digitaler Technik durch die Schüler*innen als viertes Kulturfach und als Querschnittsaufgabe, ergibt sich eine vielfach von Politik und Wirtschaft geforderte Neuorientierung. Methoden wie das „Blended Learning“, das „Flipped Classroom“ Prinzip und das kollaborative Arbeiten von Schüler*innen an gemeinsamen Projekten in „virtuellen Arbeitsräumen“ werden dann erprobt werden können. Kompetenzbasierte Portfolios, die die digitalen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler*innen widerspiegeln, können dann nutzbringend eingesetzt werden, um Lernerfolge transparent zu machen.
Die Erstellung von digitalen Lehr- und Lernressourcen ist derzeit in der Erprobungsphase und kann nach erfolgter Evaluation mit Einigung aller schulischen Gremien auf eine einheitliche gemeinsame Struktur vertiefend umgesetzt werden.
Quellen:
- „Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht“ – Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
https://broschüren.nrw/fileadmin/Handreichung_zur_lernfoerderlichen_Verknuepfung/pdf/Handreichung-Distanzunterricht.pdf - Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG